Bitte beachten Sie, dass vom 16. Juni - 20. Juni 2024 das islamische Opferfest stattfindet.
Aufgrund dessen ist in diesem Zeitraum mit Schließtagen der Konsulate und Botschaften islamischer Länder zu rechnen.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Visumbeantragung ein.
Aktueller Kommunikation entnehmen wir, dass die 15-tägige visafreie Einreismöglichkeit für die Bürger von zwölf Staaten bis Ende 2025 verlängert wurde. Besucher aus Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Spanien, Malaysia, der Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien und Luxemburg benötigen bis zum 31. Dezember 2025 kein Visum, der Reisepass reicht aus. Personen, die nicht die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise erfüllen, müssen weiterhin vor der Einreise nach China ein Visum beantragen. Wir empfehlen allen Reisenden in jedem Fall eine Vorabprüfung. Zu weiteren Details verweisen wir auf unseren Newsfeed vom 07.03.2024.
Ihr DVKG Team
Guten Tag,
die Regularien für die Entsendung nach Österreich haben sich geändert. Bitte prüfen Sie diese vor Ihrer nächsten Geschäfts-/Dienstreise/Entsendung.
Besten Gruß
Ihr DVKG Team
Guten Tag,
in Zusammenhang mit den bevorstehenden Olympischen und Paralympischen Spielen hat Frankreich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2024 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden angekündigt (Quelle: Auswärtiges Amt).
Bitte prüfen Sie die Notwendigkeit der EU-Meldung / Entsendemeldung und halten Sie stets eine A1 Bescheinigung bereit.
Besten Gruß
Ihr DVKG Team
Aktueller Kommunikation entnehmen wir, dass die aktuell bis zum 30.11.2024 bestehende 15-tägige visafreie Einreisemöglichkeit in die Volksrepublik China für Staatsangehörige
ab dem 14.03.2024 auch für Staatsangehörige
geplant ist. Die Befreiung von der Visumplicht soll ausschließlich für folgende Zwecke und Bestimmungen gültig sein:
Die Befreiung soll NICHT für folgende Zwecke gelten:
Sobald uns nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich erneut.
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsularberater jederzeit zur Verfügung.
Ihr DVKG Team