Aktuelles

UK Visa: Bearbeitungszeit

22.11.2024

Ab dem 29.11.2024 kann es aufgrund von behördenseitigen Umstellungen zu verzögerter Bearbeitung bzw. Terminvergabe für UK Visa kommen.

Die DVKG empfiehlt eine möglichst frühezeitige Beantragung.

Für Fragen stehen die DVKG Kosular Berater gerne zur Verfügung.

Ihr DVKG Team 

Informationen zur Visabearbeitung für Südkorea – Botschaft Berlin

22.11.2024

In der Hauptsaison Dezember-Februar und Juni-August sind  Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Wochen zu beachten. In der Nebensaison März-Mai und September-November sind Bearbeitungszeiten bis zu 2 Wochen einzuplanen. Es gibt keine Expressbearbeitung.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Visumbeantragung.

Für Fragen stehen die DVKG Konsular Berater gerne zur Verfügung.

Besten Gruß

Ihr DVKG Team

Einführung Einreise-/Ausreisesystem (EES)

18.11.2024

Guten Tag,

der Plan der Europäischen Union, die Grenzkontrollen zu modernisieren, verzögert sich weiter. Das Einreise-/Ausreisesystem (EES), das im November 2024 in Betrieb genommen werden sollte, wurde verschoben, ohne dass ein neuer Termin festgelegt wurde.

Deutschland, Frankreich und die Niederlande teilten der EU mit, dass ihre Computersysteme an den Grenzen nicht rechtzeitig bis zum November-Termin fertiggestellt sein würden.

Diese Länder machen etwa 40 % des von der Änderung betroffenen Passagieraufkommens aus, sodass ihre Bereitschaft für die Einführung von entscheidender Bedeutung ist.

Johansson äußerte die Hoffnung, dass das System „so bald wie möglich“ eingeführt werden kann, aber der Zeitplan hängt von laufenden rechtlichen Prüfungen und technischen Vorbereitungen ab.

Ohne ein klares Datum bleiben Reisende und Grenzbehörden im Unklaren darüber, wann die neuen EU-Einreiseverfahren in Kraft treten werden.

Besten Gruß

Ihr DVKG Team

ETA UK, weitere Staaten verpflichtend zur Beantragung

11.11.2024

Guten Tag,

das Vereinigte Königreich (UK) wird die Pflicht der Beantragung eines ETA (Electronic Travel Authorisation) für weitere Staaten verpflichtend einführen:

Staaten mit Beantragungspflicht:

UK ETA Staaten

Staaten mit Beantragungspflicht ab 8. Januar 2025:

UK ETA Staaten ab 250108

Staaten mit Beantragungspflicht ab 2. April 2025:

UK ETA Staaten ab 250402

Welche Tätigkeiten sind mit einem UK ETA erlaubt?

Sie können ein UK ETA bekommen, wenn Sie

  • für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten als Tourist, zum Besuch von Familie und Freunden, aus geschäftlichen Gründen oder für ein Kurzzeitstudium in das UK kommen
  • für bis zu 3 Monate mit der Creative Worker visa concession in das UK kommen
  • für ein permitted paid engagement in das UK kommen
  • durch das UK reisen (Transit) – auch wenn Sie die britische Grenzkontrolle nicht passieren

Für Fragen stehen alle Konsular Berater gerne zur Verfügung.

Besten Gruß

Ihr DVKG Team

China: Visumbefreiung für weitere Länder

08.11.2024

Guten Tag,

aktueller Kommunikation entnehmen wir, dass die aktuell bis Ende 2025 bestehende 15-tägige visafreie Einreisemöglichkeit in die Volksrepublik China für Staatsangehörige

  • der Französischen Republik,
  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • der Italienischen Republik,
  • des Königreichs der Niederlande,
  • des Königreichs Spanien
  • von Malaysia
  • von Österreich,
  • der Schweiz,
  • von Irland,
  • von Ungarn,
  • von Belgien sowie
  • von Luxemburg
  • von Polen
  • von Australien sowie
  • von Neuseeland
  • von Portugal
  • von Griechenland
  • von Zypern sowie
  • von Slowenien

ab dem 08. November 2024 (vorerst bis Ende 2025) auch für Staatsbürger

  • der Slowakei
  • von Norwegen
  • von Finnland
  • von Dänemark
  • von Island
  • von Andorra
  • von Monaco
  • von Liechtenstein sowie
  • von Korea, Republik (Süd)

geplant ist. Die Befreiung von der Visumplicht soll ausschließlich für folgende Zwecke und Bestimmungen gültig sein:

  • Tourist – einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
  • Geschäftlich - einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
  • Familienbesuche – einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
  • Transit

Die Befreiung soll NICHT für folgende Zwecke gelten:

  • Einen Aufenthalt von mehr als 15 Tagen
  • Mehrmalige Einreisen
  • InhaberInnen österreichischer Dienstpässe
  • Alle anderen, nicht oben erwähnten, Kategorien (z.B. Arbeitsvisum, Konferenzvisum, etc.)

Sobald uns nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich erneut.

Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsularberater jederzeit zur Verfügung.

Ihr DVKG Team

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