Die Pekinger Gesundheitskommission hat bekannt gegeben, dass ab dem 8. Januar die Quarantäne für Reisende nach China entfällt.
Betreffend der Corona-Testpflicht sowie der Gesundheitserklärung gelten folgende Bestimmungen:
1. Testpflicht
(1) Alle nach China reisenden Fluggäste sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China einen PCR-Test durchzuführen.
(2) Die Transitfluggäste von Deutschland und über Deutschland dürfen sich innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China entweder in Abflugländern oder in Transitländern per PCR-Test testen lassen.
(3) Die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben keine spezifischen Teststellen bestimmt oder beauftragt. Die Fluggäste dürfen bei allen amtlich anerkannten Teststellen sowie Hausärzten in Deutschland den PCR-Test durchführen lassen.
2. Gesundheitserklärung
(1) Ab dem 8. Januar 2023 Beijinger Zeit ist Beantragung des grünen QR-Codes bei der chinesischen Botschaft bzw. Generalkonsulaten nicht mehr erforderlich.
(2) Alle nach China reisenden Fluggäste sollten ihr PCR-Testergebnis in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes eintragen. Das kann über WeChat, Website https://htdecl.chinaport.gov.cn/htdeclweb/home/pages/healthDeclare/declare.html sowie App des Zollamtes geschehen.
Quelle: http://de.china-embassy.gov.cn/det/sgyw/202212/t20221228_10997265.htm
Die Beantragung von Touristen- sowie Studentenvisa ist im Moment nur eingeschränkt möglich.
Für Rückfragen stehen Ihnen die DVKG Konsularberater gerne zur Verfügung.
Das (BfAA) Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten ist ab Januar 2023 verantwortlich für die Endbeglaubigung von Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden, die im Ausland zur Anwendung kommen und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden, die in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens verwendet werden.
Der Sitz der Behörde ist in Brandenburg an der Havel.
Quelle: https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne haben wir in unseren Büros auch "zwischen den Jahren" uneingeschränkt für Sie von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet und sind telefonisch von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Ihr DVKG Team
Aufgrund des weiter zunehmenden Reiseaufkommens möchte die DVKG ihren Kunden erneut empfehlen, zusammen mit der Reisebuchung insbesondere auch benötigte Visa frühzeitig – wir empfehlen vier Wochen vor Reiseantritt – zu beantragen, denn auch das Aufkommen in den Konsulaten und die Dauer der Bearbeitung nehmen entsprechend zu.
Ein frühzeitiger Antrag spart einerseits Kosten, da keine Zuschläge für besonders eilige Bearbeitung anfallen und gewährt andererseits die größtmögliche Sicherheit, das beantragte Visum rechtzeitig vor Reiseantritt zu erhalten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für kurzfristige und eilige Buchungen weiterhin zur Verfügung.
Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in München teilt per 13.11.2022 mit:
Seit heute gelten die neuen Bestimmungen über die Corona-Testpflicht für alle Fluggäste von Deutschland oder über Deutschland nach China.
1. Testpflicht
Alle nach China reisenden Fluggäste sind verpflichtet, ein negatives RT-PCR-Testergebnis vorzuweisen. Der RT-PCR-Test muss innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugszeit nach China durchgeführt werden.
2. Teststellen
Die chinesischen Auslandsvertretungen haben keine spezifischen Teststellen bestimmt oder beauftragt. Sie dürfen sich in allen amtlich anerkannten Teststellen in Deutschland den RT-PCR-Test durchführen lassen.
3. Transit
Die Fluggäste von Deutschland dürfen auch über andere Transitländer nach China fliegen. Sie müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug nach China entweder in Deutschland oder in Transitländern testen lassen und HDC-Code beantragen.
4. Covid-Genesene
Es gibt keine zusätzliche Anforderungen mehr für die Genesenen. Alle Passagiere müssen innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug einen PCR-Test durchführen und den HDC-Code mit dem negativen Testergebnis beantragen.
5. Die Fluggäste sollten sich per PCs oder Smartphones unter http://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ registrieren (Benutzername und Passwort gut aufbewahren für das spätere Einloggen) und online das Formular mit angeforderten Informationen ausfüllen, Gesundheitszustand melden und geforderte Unterlagen hochladen, um den HDC-Code zu beantragen.