Das russische Konsulat informiert:
Das Arbeitsvisum kann ab sofort / bis auf weiteres mit jeder Einladung vom Ministerium beantragt werden, d.h. das Datum kann auch älter sein:
Besten Gruß
Ihr DVKG Team
Die EU informiert:
Die EU-Staaten haben sich auf ein Ende der wegen der Coronavirus-Krise verhängten Einreiseverbote für 14 Drittstaaten ab morgen, 1. Juli 2020, verständigt. Wie der EU-Rat heute mitteilte, fällt das Einreiseverbot für Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay.
Zusätzlich setzten die EU-Staaten China auf die Liste. Für China gilt allerdings als zusätzliche Bedingung, dass das Land seinen Einreisestopp für EU-Bürgerinnen und -Bürger beendet. Bestehen bleiben die Einreiseverbote für Staaten mit weiter hohen Infektionszahlen wie die USA, Brasilien und Russland.
Ihre DVKG
Die Griechische Regierung informiert:
Ab 1. Juli ist bei der Einreise nach Griechenland am Land-, See- und Luftweg eine Registrierung auf der Homepage https://travel.gov.gr/#/ verpflichtend. Die Registrierung muss mind. 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. Der QR-Code, der bei der Registrierung ausgestellt wird, wird bei der Einreise kontrolliert.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe von 500 Euro geahndet.
Auf Basis der Angaben errechnet ein Gesundheitsalgorithmus, ob bei der jeweiligen Person ein Test durchgeführt wird. Die getestete Person muss sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Bei einem positiven Test muss man sich in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben. Eine Verletzung der Quarantäne wird mit einer Geldstrafe von 5.000 EUR geahndet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Die Zyprische Regierung informiert:
Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden Covid-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein Covid-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde.
Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der ‚Flight Pass‘ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Nur Personen über 65 Jahren dürfen den Fragebogen per Hand ausfüllen, er wird am Flugschalter zur Verfügung gestellt.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein COVID-19-Test bei Einreise nachzuweisen. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden..
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) sollen ab dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland. wieder möglich sein, wobei die Reisenden einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, nachweisen müssen.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie / Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings nur für bestimmte Gruppen und nicht Touristen. Für die Überquerung ist ein negativer COVID-19-Test erforderlich.
Ihr DVKG Team
Die Swedish Work Enviroment Authority informiert:
Zum Schutz der entsendeten Arbeitnehmer wurden die Regularien der Entsendung verändert. Diese treten am 30. Juli 2020 in Kraft:
Besten Gruß
Ihr DVKG Team