Das indische Generalkonsulat in Frankfurt teilt mit:
es ist zur Zeit mit Verzögerungen bei der Ausstellung von Visa zu rechnen.
Wir empfehlen bis auf weiteres eine Beantragungsdauer von ca. 14 Tagen einzukalkulieren.
Änderung der konsular Gebühren
Das Chinese Visa Application Service Center informiert
in Deutschland werden ab dem 14.03.2016 die Konsulargebühren vereinheitlicht.
Unabhängig von Art des Visums, sowie Anzahl der Einreisen wird für alle Antragsteller der Schengen-Staaten eine einheitliche Konsulargebühr in Höhe von 60,00 EUR erhoben.
Die Gebühren des Chinese Visa Application Service Centers bleiben hiervon unberührt.
UPDATE: Region Shanghai: 6 Tage visafreier Transit-Aufenthalt
Deutsche Staatsangehörige sowie die Staatsbürger 50 weiterer (vorwiegend europäischer) Staaten können sich nach Angaben der chinesischen Immigrationsbehörden seit dem 30.01.2016 bis zu 144 Std. (6 Tage) visafrei in der Yangtze-Delta-Region (Stadt Shanghai und die Provinzen Jiangsu & Zhejiang) aufhalten, sofern sie über ein Weiterreiseticket in ein “Drittland” verfügen.
Diese Regelung gilt nur für Transitreisende, d.h. die Weiterreise muss in ein Drittland und darf nicht wieder zurück in das Herkunftsland erfolgen! Es wird darauf hingewiesen, dass als “Drittland" ein Reiseziel im asiatischen Raum oder Ozeanien definiert ist und nicht eine Rückreise in das Herkunftsland bzw. in ein Drittland, welches in Europa liegt, gemeint ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand muss die Aufenthaltsdauer im “Drittland” nachweislich mindestens 72 Stunden betragen. Besteht für die Einreise in das Drittland Visapflicht, so ist das entsprechende gültige Visum hierfür nachzuweisen.
Ein- und Ausreise können demnach über die Flug- und Seehäfen Shanghai’s sowie die internationalen Flughäfen Nanjing und Hangzhou erfolgen; eine direkte Hin- und Rückreise ist weiterhin nur mit gültigem Visum möglich.
Detaillierte Informationen sind auf der Internetpräsenz der Shanghai Immigration Inspection unter http://www.sh-immigration.gov.cn/listPageEn.aspx?lx=40 verfügbar. Im weifelsfall wird empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Chinese Visa Application Service Center (CVASC) oder bei der transportierenden Airline bzw. Schifffahrtsgesellschaft in Erfahrung zu bringen, ob im konkreten Fall die Beförderung ohne vorliegendes Visum für den Aufenthalt in der Region Shanghai zugesichert wird.