Guten Tag,
das indische Konsulat informiert, aufgrund bestimmter aktueller Entwicklungen hinsichtlich der Ausbreitung des Corona Virus, wird die Reise mit E-Visa nach Indien mit sofortiger Wirkung vorübergehend ausgesetzt. Dies gilt für alle Personen die in den vergangenen zwei Monaten sich in China aufgehalten haben und für Inhaber chinesischer Pässe und Antragsteller anderer Nationalitäten mit Wohnsitz in der Volksrepublik China. Inhaber bereits ausgestellter E-Visa sind seit dem 4. Februar storniert. Dieses gilt auch für länger gültige Visa mit mehrfacherer Einreise.
Betroffene möchten sich bitte an die zuständige indische Botschaft wenden.
Besten Gruß
Ihr DVKG Team
Guten Tag,
die Vereinigten Staaten haben wegen des Coronavirus ein Einreiseverbot für ausländische China-Reisende verhängt. Personen ohne amerikanischen Pass, die sich in den vergangenen vierzehn Tagen in China aufgehalten haben, werden von Sonntagnachmittag (02.02.2020) an nicht mehr ins Land gelassen. Das teilte Gesundheitsminister Alex Azar am Freitag in Washington mit.
Quelle FAZ 31.01.2020
Was ändert sich für EU-Bürger, die nach Großbritannien reisen oder einwandern wollen?
Für Touristen, Geschäftsreisende oder Immigranten ändert sich vorerst nichts. Während der Übergangszeit, bis Ende 2020, können EU-Bürger weiter einwandern und eine Arbeit aufnehmen. Empfohlen wird mit einem Reisepass einzureisen. Die mehr als 3 Millionen EU-Bürger im Königreich, darunter etwa 300.000 Deutsche, behalten alle bisherigen Rechte. Danach wird Großbritannien die Freizügigkeit für Arbeitnehmer beenden. Wie genau die künftige Kontrolle und Steuerung der Immigration aussehen wird, ist noch nicht klar.
Touristen und Geschäftsreisende, die bis zu 90 Tage bleiben wollen, brauchen kein Visum. EU-Arbeitnehmer werden Visa und Arbeitserlaubnis beantragen müssen. Die schon im Königreich lebenden EU-Bürger haben bis Mitte 2021 Zeit, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Für den „Settled Status“ müssen sie fünf Jahre Aufenthalt ohne größere Unterbrechungen auf der Insel nachweisen. Wer noch nicht so lange in Britannien lebt, kann den „Pre-Settled Status“ erhalten, der ein vorläufiges Aufenthalts- und Arbeitsrecht gewährt und dann, wenn fünf Jahre erreicht sind, verlängert werden kann. Wer die Antragsfrist für den Settled Status bis zum 30. Juni 2021 verpasst, wird nicht automatisch ausgewiesen, stellte die Regierung jüngst klar.
Quelle: FAZ 30.01.2020 und UK Botschaft 30.01.2020
Am 24.12.2019 sowie am 31.12.2019 sind unsere Standorte von 8:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Die Konsularabteilung der Russischen Förderation bleibt vom 02.01.2020 - 08.01.2020 geschlossen.