Indien Frankfurt - Deutsche Staatsbürger müssen eine Meldebescheinigung vorlegen
15.08.2018, 12:00 Uhr

Das indische Konsulat in Frankfurt informiert: 

Ab sofort müssen alle Antragsteller mit deutscher Staatsbürgerschaft eine Meldebescheinigung in Kopie einreichen. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. 

Nicht-deutsche Staatsbürger reichen weiterhin eine erweiterte Meldebescheinigung ein. Die erweiterte Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. 

Sollten Sie keine Meldebescheinigung rechtzeitig erhalten können, kontaktieren Sie uns bitte, so dass wir Alternativen besprechen. 

 

Ihr DVKG Team

Botschaft Indonesien Berlin - neues Visumantragsformular
19.07.2018, 00:00 Uhr

Die indonesische Botschaft informiert:

Es gibt ab sofort ein neues Visumantragsformular. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Beantragung.

 

Ihre DVKG

Indien eVisa Konsular Gebühren
18.06.2018, 08:00 Uhr

Guten Tag, 

das indische Aussenministerium informiert, dass die Konsular Gebühr für ein eVisum auf 80 US Dollar erhöht wurde. 

Besten Gruß

Ihr DVKG Team

China Visum Beantragung in Frankfurt a. M. und München
12.06.2018, 18:00 Uhr

Guten Tag, 

 

der Konsular Provider, China Visa Service Center (Germany) GmbH, fordert für eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Visumantrages eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Die Einwilligungserklärung erhalten Sie in Ihren Antragsdokumenten. 

 

Besten Gruß, 

 

Ihr DVKG Team

Aktualisierung unserer Datenschutzrichtlinien
22.05.2018, 17:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, 

das Wichtigste zuerst: Wir danken Ihnen vielmals, dass Sie in der Vergangenheit die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft genutzt haben. 

Wir sehen es als unsere Pflicht an, Sie über unsere Veränderungen der Datenschutz Erklärung zu informieren. Der Schutz Ihrer Daten hat bei uns immer Priorität. Anlässlich der neuen Europäischen Datenschutzbestimmungen haben wir unsere Datenschutzrichtlinien mit Wirkung zum 25. Mai 2018 für Sie aktualisiert und eine Übersicht zur Datenverarbeitung bei uns erstellt.

Die Änderungen umfassen eine genauere Aufklärung darüber, wie wir Ihre Daten verwenden, einschließlich Ihrer Kontrollmöglichkeiten und Ihrer Rechte. Ihre Daten werden für die jeweils beantragten konsularischen Zwecke (u.a. Visum, Legalisation, A1 Bescheinigung, EU Meldeplicht) verarbeitet. Die Daten werden strikt vertraulich behandelt und ausschließlich zu diesen Zwecken verwendet. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir würden uns freuen, Sie weiterhin bei Ihrem konsularischen Bedarf zu unterstützen.

Mit besten Grüßen

Dr. Julius Heintz